sonderprogramm gaststätten wieder ab juni 2025
Förderprogramm für Gastronomie neu aufgelegt
Das Land Hessen wird ab voraussichtlich Juni 2025 erneut das „Sonderprogramm Gaststätten“ auflegen. Gaststättenbetreiber im ländlichen Raum können hierüber Fördergelder für Investitionen ab 15.000 € beantragen. Die Förderquote liegt bei 45 %. Es stehen Mittel im siebenstelligen Bereich zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze:
Wer wird gefördert?
- Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. €
- Pächter*innen eines Gaststättenbetriebs mit mindestens 5 Jahre gültigem Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung

Foto: Canva
Was wird gefördert?
- Planungskosten nach HOAI (ohne Leistungsphase 9)
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung)
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen
- neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 800 € netto
- neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug
- historische Baumaterialien, sofern Angemessenheit bestätigt
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Betrieb liegt innerhalb der Gebietskulisse "Ländlicher Raum" des EPLR oder in angrenzenden Orts-/Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern (genaue Auflistung wird von WIBank veröffentlicht)
- es werden Speisen und Getränke ausgegeben
- Gewerbeanzeige liegt vor
- fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit kann mit Geschäftsplan über 3-jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden
- Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie im Staatsanzeiger wird für Anfang/Mitte Juni gerechnet. Ab dann ist die Antragstellung fortlaufend möglich, solange Mittel zur Verfügung stehen. Die Antragstellungen müssen in 2025 erfolgen, die Umsetzung kann 2025 und/oder 2026 erfolgen.
Weitere Informationen zur Förderung werden auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank zur Verfügung gestellt. Interessierte Antragsteller können sich bereits jetzt mit Fragen zu konkreten Vorhaben an soprogastro@wibank.de wenden.
(sh) +++
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