Entscheidung über die Förderwürdigkeit von Vorhaben 06.06.2026
„Betriebserweiterung durch die Anschaffung von technischer Ausstattung für das Studio Hosenfeld“ und „Neubau einer barrierefreien Adventure-Golfanlage mit Servicegebäude“
Am 21. Mai 2026 sollte in der Sitzung des Projekt-Auswahlgremiums der LAG Fulda Südwest über die Förderanträge „Betriebserweiterung durch die Anschaffung von technischer Ausstattung für das Studio Hosenfeld“ und „Neubau einer barrierefreien Adventure-Golfanlage mit Servicegebäude“ beraten und über die Förderwürdigkeit der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung entschieden werden.
Da auf der vorgenannten Sitzung die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht gegeben war, wurde nach der Geschäftsordnung des Projekt-Auswahlgremiums ein Beschluss unter Vorbehalt gefasst und die Voten der nicht anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nachträglich im schriftlichen Umlaufverfahren bis zum 6. Juni 2026 eingeholt.
Durch Bekanntgabe wird die Öffentlichkeit hiermit informiert, dass beide oben genannten Projekte für eine Förderung über LEADER ausgewählt und die Förderwürdigkeit der Projekte festgestellt wurden.
Die Antragsteller*innen werden schriftlich über das Ergebnis der Projektauswahl informiert und der Gremiumsentscheid an die Bewilligungsstelle beim Landkreis Fulda, FD Regionalentwicklung übermittelt.

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