Projekt: Betriebserweiterung durch die Anschaffung von Trainingsgeräten

FÖRDERMITTELANTRAG ZU GEPLANTEM VORHABEN

Betriebserweiterung durch die Anschaffung von Trainingsgeräten

 

Am 17. Oktober 2025 soll in der Sitzung des Projekt-Auswahlgremiums der LAG Fulda Südwest über den Förderantrag „Betriebserweiterung durch die Anschaffung von Trainingsgeräten“ beraten und über die Förderwürdigkeit des Vorhabens im Rahmen der LEADER-Förderung entschieden werden.

Projektbeschreibung:

 

Ein/e private/r Antragsteller/in beantragt eine LEADER-Förderung für die Anschaffung von Trainingsgeräten zur Betriebserweiterung.

Der/Die Antragsteller/in übernimmt ein vorhandenes Fitnessstudio in Neuhof mit bereits etabliertem Kundenstamm mit rund 900 Mitgliedern und will daraus ein modernes, zukunftsfähiges Gesundheitsstudio entwickeln. Geplant ist ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität, persönlicher Betreuung und zielgruppengerechten Angeboten – vom Kindersport bis zum Seniorentraining. Im Mittelpunkt sollen Qualität, Gesundheitsorientierung und regionale Vernetzung, etwa mit Schulen, Vereinen und Krankenkassen sowie regionalen Unternehmen stehen. Das Studio soll ein aktiver Treffpunkt für alle werden, die mehr wollen als nur Training. Neben der Übernahme des Kundenstamms und umfassenden Renovierungsarbeiten ist die Anschaffung von neuen Fitness-/Cardiogeräten geplant, die Gegenstand der beantragten Förderung sind. Die Arbeitsplatzschaffung für mindestens ein VZÄ ist im Rahmen der Maßnahme vorgesehen.

 

 

Projektdetails

  • Antragsteller: privat
  • Projektstandort: 36119 Neuhof
  • zu fördernde Maßnahmen: KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke
  • Zuordnung zur LES: HF 2: Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen; Thema 1.2: Umsetzung investiver und nicht-investiver Vorhaben regionaler Kleinstunternehmen
  • Förderziffer (der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung): 6.1 Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
  • Förderquote: 25 % + 5 %, max. 100.000 €
  • voraussichtlich förderfähige Kosten, netto: 236.895,13 €
  • zu erwartende Zuwendung: 71.068,54 € 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0