Projekt: Errichtung und Betrieb eines Lehrbienenstandes

FÖRDERMITTELANTRAG ZU GEPLANTEM VORHABEN

Errichtung und Betrieb eines Lehrbienenstandes

Am 19. Juni 2017 soll in der Vorstandssitzung des Regionalforums Fulda Südwest e. V. vom LEADER-Auswahlgremium über den Projektantrag  “Errichtung und Betrieb eines Lehrbienenstandes“ beraten und über die Förderwürdigkeit des Vorhabens im Rahmen der LEADER-Förderung entschieden werden.

Projektbeschreibung:

Der Imkerverein Neuhof und Umgebung e. V. beantragt eine LEADER-Förderung für die Errichtung und den Betrieb eines Lehrbienenstandes am Opperzer Berg in Neuhof.

 

Der Antragsteller beabsichtigt unterhalb des Sportplatzes zwischen Michaelstraße und Johannes-Kepler-Schule einen Lehrbienenstand zu errichten, der u. a. zu folgenden Zwecken genutzt werden soll:

- Aus- und Weiterbildung interessierter Bürger und Vereins-

  mitglieder

- Schulung von Vereinsmitgliedern auf Verbands- und Kreis-

  ebene

- Kooperationen mit Schulen und Vereinen

- Informationsveranstaltungen / Vorträge zu ausgewählten

  Themen

- Imkern auf Probe

Neben einem bildungskulturellen Angebot soll mit dem Vorhaben auch ein Freizeitangebot für Familien und Kinder sowie Naturinteressierte geschaffen werden.

Die Förderung des nachgeordneten Bedarfs (vorrangig Bienenvölker, Anpflanzungen, Imkermaterial) soll bis zu einer Summe von max. 5.000 € aus einem Förderprogramm des Landkreises zum Schutz der Biene erfolgen.

Projektdetails

  • Antragsteller: Imkerverein Neuhof und Umgebung e. V.
  • Projektstandort: am Opperzer Berg unterhalb des Sportplatzes zwischen Michaelstraße und Johannes-Kepler-Schule in Neuhof 
  • zu fördernde Maßnahmen: Blockhütte, Bodenplatte, Erd- und Pflasterarbeiten, Elektroanschluss, Ausstattung
  • mögliche Zuordnung zum REK:  HF 1: „Attraktives Leben in jedem Alter“, Entwicklungsziel: „Ehrenamt, Vereinswesen und bürgerschaftliches Engagement stärken und zukunftsorientiert ausbauen.“ und/oder HF 3: „Energie, Landnutzung, Umwelt, Naturschutz", Entwicklungsziele: „Umweltbildung und -aktivitäten für alle Generationen"; „Verankerung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Querschnittsaufgabe."

  • vorgesehener Durchführungszeitraum: Juli 2017 bis Juni 2018
  • Förderziffer (der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung): 1.2.2 c)
  • Förderquote: 50 %
  • erwartete Gesamtkosten, brutto: 35.808 €
  • voraussichtlich förderfähige Kosten, netto: 25.670 €
  • vorhandene Eigenmittel: 22.973 €
  • zu erwartende Zuwendung: 12.835 €


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