Projekt: Neukonzeption/Wiederbelebung der Mariengrotte in Neuhof

FÖRDERMITTELANTRAG ZU GEPLANTEM VORHABEN

Neukonzeption/Wiederbelebung der Mariengrotte in Neuhof

 

Am 24. Juni 2019 soll in der Vorstandssitzung des Regionalforums Fulda Südwest e. V. vom LEADER-Auswahlgremium über den Projektantrag „Neukonzeption/Wiederbelebung der Mariengrotte in Neuhof“ beraten und über die Förderwürdigkeit des Vorhabens im Rahmen der LEADER-Förderung entschieden werden.

 

Projektbeschreibung:

 

Die katholische Kirchengemeinde St. Michael Neuhof beantragt eine LEADER-Förderung für die Neukonzeption/Wiederbelebung der Mariengrotte in Neuhof.

 

Der am 19. April 2018 gegründete Freundeskreis Mariengrotte Neuhof mit inzwischen 60 Mitgliedern hat sich die Wiederherstellung und langfristige Wiederbelebung des fast 100 jährigen historischen Bauwerks zum Ziel gesetzt. Durch notwendige Erstmaßnahmen wurde die Mariengrotte durch den Freundeskreis vor dem weiteren Verfall gesichert. Nun soll eine bauliche und infrastrukturelle Modernisierung erfolgen und die Anlage mit regelmäßigen pastoralen und musikalischen Veranstaltungen wiederbelebt werden.

 

Neben einer grundlegenden Sanierung des Torbogens, dem Nachbetonieren der Lavabasaltsteine auf Vorder- und Rückseite sowie der Anlage eines barrierefreien Zugangs soll auch eine kommunale Stromversorgung hergestellt werden. Die Einrichtung von Parkplätzen, die Erneuerung des Treppenaufgangs und der Bepflanzung sollen folgen.

Projektdetails

  • Antragsteller: Katholische Kirchengemeinde St. Michael Neuhof
  • Projektstandort: Am vorderen Berg (FlSt. 142), 36119 Neuhof
  • zu fördernde Maßnahmen: Außenanlagen (KG 500)
  • mögliche Zuordnung zum REK: HF 1: „Attraktives Leben in jedem Alter“, Entwicklungsziel: „Ehrenamt, Vereinswesen und bürgerschaftliches Engagement stärken und zukunftsorientiert ausbauen.“ und/oder HF 2: „Lebensqualität in den Gemeinden“, Entwicklungsziel: „Historische und kulturelle Angebote und Aktionen wertschätzend nutzen.“
  • vorgesehener Durchführungszeitraum:  Juli 2019 bis Juli 2020
  • Förderziffer 1.2.2 c)
  • Förderquote: 60 %
  • erwartete Gesamtkosten, brutto: 54.145 €
  • voraussichtlich förderfähige Kosten, netto: 45.500 €
  • vorhandene Eigenmittel: 18.200 €
  • zu erwartende Zuwendung: 27.300 €