Projekt: Gestaltung von siedlungsnahen Erholungsflächen mit barrierefreiem Zugang auf der Decke der Tunneleinhausung der A66

FÖRDERMITTELANTRAG ZU GEPLANTEM VORHABEN

Gestaltung von siedlungsnahen Erholungsflächen mit barrierefreiem Zugang auf der Decke der Tunneleinhausung der A66

Am 19. April 2017 soll in der Vorstandssitzung des Regionalforum Fulda Südwest e. V. vom LEADER-Auswahlgremium über den Projektantrag “Gestaltung von siedlungsnahen Erholungsflächen mit barrierefreiem Zugang auf der Decke der Tunneleinhausung der A66“ beraten und über die Förderwürdigkeit des Vorhabens im Rahmen der LEADER-Förderung entschieden werden.

Projektbeschreibung:

Die Gemeinde Neuhof beantragt eine LEADER-Förderung für die Gestaltung von siedlungsnahen Erholungsflächen mit barrierefreiem Zugang auf der Decke der Tunneleinhausung der A66.

Die Antragstellerin beabsichtigt, auf der Decke der Tunneleinhausung der A66 zwischen P&R-Anlage und dem südlichen Tunnelportal eine siedlungsnahe Erholungsfläche anzulegen. Der Grünzug soll der naturbezogenen extensiven Erholungsnutzung dienen und durch barrierefreie Wege erschlossen werden. Außerdem sollen Infopunkte zur ökologischen Bildung, Einrichtungen für Spiel- und Sportaktivitäten sowie Sitz-/Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Um die Attraktivität und den Biotopwert der Grünanlage zu steigern, sollen vielfältige Biotopstrukturen angelegt werden, welche in ein entsprechendes ökologisches Bildungskonzept eingebunden werden.

Projektdetails

  • Antragsteller: Gemeinde Neuhof
  • Projektstandort: Decke der Tunneleinhausung der A66, 36119 Neuhof 
  • zu fördernde Maßnahmen: Erdarbeiten, Wegebau, Rasen-/Pflanzflächen, Ausstattungselemente (KG 500) und Baunebenkosten (KG 700)
  • mögliche Zuordnung zum REK: HF 2: „Lebensqualität in den Gemeinden", Entwicklungsziel: „Natur- / Kulturlandschaft und Attraktionen der Region zur Naherholung und für Tourismus ausbauen und stärken." und/oder HF 3: „Energie, Landnutzung, Umwelt, Naturschutz", Entwicklungsziel: „Umweltbildung und -aktivitäten für alle Generationen."

  • vorgesehener Durchführungszeitraum: Juni 2017 bis November 2018
  • Förderziffer (der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung): 1.2.2 d) ggf. c)
  • Förderquote: 60 %
  • erwartete Gesamtkosten, brutto: 346.535 €
  • voraussichtlich förderfähige Kosten, netto: 291.206 €
  • vorhandene Eigenmittel: 171.812 €
  • zu erwartende Zuwendung: 174.723 €